YS Global Trade Partners · Einzelunternehmen · Trauns Allee 15, 22043 Hamburg, Deutschland · info@ystradepartners.com · Wirtschafts-IdNr.: DE453760205 · Stand: September 2026
YS Trade Partners / Ystradepartners.com ist ein Angebot der
YS Global Trade Partners
Einzelunternehmen
Inhaber: Yahya Yacoob
Anschrift: Trauns Allee 15, 22043 Hamburg, Deutschland
Telefon: +49 159 01456329
E-Mail: info@ystradepartners.com
Steuernummer: 43/274/04917 (Finanzamt Hamburg)
Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE453760205
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer berechnet; eine USt-IdNr. wird nicht geführt.
Gewerbe: Gewerbeanmeldung Bezirksamt Hamburg-Wandsbek; nicht im Handelsregister eingetragen.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Yahya Yacoob, Anschrift wie oben
Streitbeilegung: Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer; wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
YS Global Trade Partners, Yahya Yacoob, Trauns Allee 15, 22043 Hamburg · info@ystradepartners.com. Ein Datenschutzbeauftragter ist nach § 38 BDSG nicht zu bestellen.
Technisch notwendige Cookies (Spracheinstellung ystp_lang, Einwilligungsnachweis ys_consent) werden ohne Einwilligung gesetzt, § 25 Abs. 2 TDDDG. Analyse- oder Marketing-Skripte laufen erst nach Ihrer Zustimmung im Cookie-Banner (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und können dort jederzeit widerrufen werden.
Vorqualifizierungsdaten von Unternehmen, die nicht fortfahren: 12 Monate, danach Löschung. Onboarding-, Vertrags- und Zahlungsdaten: für die Dauer des Auftrags und danach nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben (6 / 10 Jahre, §§ 257 HGB, 147 AO). Newsletter-Daten: bis zur Abmeldung.
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft. Kontakt: info@ystradepartners.com. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, z. B. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg.
Für eigene Inhalte sind wir nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 7 Abs. 1 DDG). Zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen sind wir nicht verpflichtet (§§ 8–10 DDG). Für Inhalte verlinkter Websites Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Alle Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Wir orientieren uns an WCAG 2.1 Level AA. Bei Barrieren schreiben Sie an info@ystradepartners.com.
YS Global Trade Partners · Yahya Yacoob · Trauns Allee 15, 22043 Hamburg · Stand: September 2026
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von YS Global Trade Partners, Inhaber Yahya Yacoob, Hamburg („YS“, „wir“), die über ystradepartners.com angeboten werden.
1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und Personengesellschaften. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des genannten Unternehmens berechtigt zu sein. Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Vertragspartner; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2.1 YS wird als Vermittler tätig, der Geschäftskontakte nachweist und vermittelt (Nachweis- und Vermittlungstätigkeit). YS ist weder Wertpapiermakler noch Anlage-, Rechts- oder Steuerberater und wird nicht Partei einer Transaktion zwischen Auftraggeber und Dritten.
2.2 Bewertungsspannen, Teaser und Einschätzungen sind indikative Arbeitsunterlagen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Sie sind keine Gutachten, Fairness Opinions oder Beratung; der Auftraggeber bleibt für seine Entscheidungen und die Hinzuziehung eigener Rechts-, Steuer- und Finanzberater verantwortlich.
3.1 Vorqualifizierung über das Online-Formular ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich. Das Ergebnis ist eine automatisierte Indikation auf Basis der Angaben des Auftraggebers und begründet keine Verpflichtung von YS.
3.2 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber nach positiver Vorqualifizierung seine Unternehmereigenschaft und diese AGB bestätigt und YS den Auftrag in Textform bestätigt.
3.3 Leistungen. Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Onboarding-Unterlagen (Ziffer 3.4) liefert YS (a) einen anonymisierten einseitigen Blind-Teaser, (b) eine indikative Bewertungsspanne und (c) eine Shortlist passender Investorenprofile. Nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers stellt YS den Auftraggeber einem passenden Investor unter Vertraulichkeitsvereinbarung erstmals vor.
3.4 Unterlagen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt im Kickoff-Gespräch oder per E-Mail die von YS angemessen angeforderten Informationen bereit (insbesondere die letzten zwei Jahresabschlüsse, aktuelle Zahlen, Unternehmensbeschreibung). Die Frist von 7 Werktagen beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen; Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen verlängern die Frist entsprechend.
3.5 Ende des Auftrags. Unser Auftrag endet mit der ersten Vorstellung. Verhandlung, Due Diligence, Vertragsgestaltung und Closing finden ausschließlich zwischen Auftraggeber und Investor statt. YS schuldet weder das Zustandekommen einer Transaktion noch ein bestimmtes Ergebnis und garantiert nicht, dass ein Investor ein Angebot abgibt.
3.6 Vergütung. Eine einmalige Onboarding-Gebühr, die nach der Qualifizierung in der individuellen Auftragsbestätigung genannt wird und im Voraus zahlbar ist. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Die Onboarding-Gebühr wird vollständig auf die Erfolgsprovision nach Ziffer 3.7 angerechnet.
3.7 Erfolgsprovision. Schließt der Auftraggeber (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Vorstellung eine Transaktion — Verkauf von Anteilen oder Vermögenswerten, Verschmelzung, Teilverkauf, Kapitalerhöhung oder vergleichbare Beteiligung — mit einem von YS vorgestellten Investor oder mit einer nachweislich aus dieser Vorstellung hervorgegangenen Partei ab, wird eine Erfolgsprovision fällig, zahlbar beim Closing und ausschließlich durch den Auftraggeber: 5 % des Gesamttransaktionswerts bis 5.000.000 €, 4 % des Anteils zwischen 5.000.001 € und 10.000.000 € und 3 % des Anteils über 10.000.000 €, mindestens 50.000 €. Transaktionswert ist die gesamte gezahlte oder zu zahlende Gegenleistung einschließlich übernommener Verbindlichkeiten, Earn-outs (bei Zahlung) und Verkäuferdarlehen. Der Auftraggeber informiert YS innerhalb von 14 Tagen schriftlich über ein solches Closing. Von YS vorgestellte Investoren werden nicht belastet.
3.8 Rückerstattung. Liefert YS die Leistungen nach Ziffer 3.3 (a)–(c) nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; die Onboarding-Gebühr wird vollständig erstattet. Eine Erstattung wegen Ergebnis, Zeitpunkt oder Inhalt von Investorenrückmeldungen oder nach erfolgter Vorstellung ist ausgeschlossen.
3.9 Ausschlüsse. YS nimmt keine Unternehmen in Restrukturierung oder Insolvenzverfahren, mit negativem EBITDA oder mit Sitz außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz an. Falsche Angaben hierzu berechtigen YS zur Kündigung ohne Erstattung.
4.1 Vorqualifizierung über das Online-Formular ist kostenlos und unverbindlich; Ziffer 3.1 gilt entsprechend.
4.2 Vertragsschluss wie Ziffer 3.2.
4.3 Leistung. YS legt die Produktunterlagen des Auftraggebers seinem Partner-Distributor-Netzwerk in der Golfregion (GCC) vor und liefert innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Produktunterlagen (Produktspezifikation, Zertifikate, Preisliste, Bilder, Kapazität) die schriftliche Entscheidung des Distributors (Ja oder Nein) samt der vom Distributor genannten Gründe. Bei positiver Entscheidung stellt YS den Auftraggeber direkt beim Distributor vor.
4.4 Ende des Auftrags. Unser Auftrag endet mit Übermittlung der Entscheidung und — bei Ja — mit der Vorstellung. Kommerzielle Konditionen, Verträge, Registrierung, Etikettierung, Logistik und weitere Leistungen werden gesondert vereinbart und sind nicht Bestandteil der Onboarding-Gebühr.
4.5 Vergütung. Eine einmalige Onboarding-Gebühr, die nach der Qualifizierung in der individuellen Auftragsbestätigung genannt wird und im Voraus zahlbar ist; keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
4.6 Rückerstattung. Die Onboarding-Gebühr wird vollständig erstattet, wenn (a) die Entscheidung des Distributors negativ ausfällt oder (b) YS die Entscheidung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Produktunterlagen liefert. Nach Übermittlung einer positiven Entscheidung und erfolgter Vorstellung sowie bei Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen des Auftraggebers ist eine Erstattung ausgeschlossen.
4.7 Distributor-Provision. YS legt offen, dass es vom Distributor eine Provision auf Lieferungen erhalten kann, die aus der Vorstellung hervorgehen. Dies berührt weder den Preis des Auftraggebers noch begründet es ein Vertretungsverhältnis zwischen YS und dem Auftraggeber.
4.8 Zusatzleistungen (Financial Readiness). Auf Anfrage bietet YS die kaufmännische Aufbereitung von Finanzinformationen (z. B. P&L-Bereinigung, normalisiertes EBITDA, KPI-Pakete) zu einem vor Beginn schriftlich individuell angebotenen Preis an. Diese Leistungen sind ausschließlich kaufmännische Vorbereitung und stellen keine Steuer-, Rechts-, Prüfungs- oder Anlageberatung dar; die Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten bleibt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Angaben vollständig und richtig sind, dass er die Rechte an den übermittelten Unterlagen hält, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und dass die bestellende Person vertretungsberechtigt ist. Der Auftraggeber wird YS nicht umgehen, indem er vorgestellte Parteien über Dritte kontaktiert, um Vergütungen zu vermeiden.
Beide Parteien behandeln die von der jeweils anderen Seite erhaltenen Informationen vertraulich und nutzen sie nur für den Zweck des Auftrags. YS gibt Informationen des Auftraggebers an Dritte nur anonymisiert weiter, bis der Auftraggeber eine Vorstellung freigibt, und danach nur an die freigegebene Gegenseite unter Vertraulichkeitsvereinbarung. Die gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung von YS wird mit der Onboarding-E-Mail bereitgestellt.
YS schuldet die in Ziffern 3 und 4 beschriebenen Leistungen, nicht eine Transaktion, eine Listung, ein Angebot oder ein kommerzielles Ergebnis. YS erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzberatung (RDG, StBerG, WpIG). Alle Zahlen und Zeitangaben außerhalb der ausdrücklichen Leistungen sind unverbindlich.
8.1 YS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich übernommene Garantien.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet YS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Auftraggeber für die jeweilige Leistung gezahlten Vergütung.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder entgangenen Transaktionswert ist ausgeschlossen, außer in den Fällen der Ziffer 8.1.
Die Gebühr wird in der individuellen Auftragsbestätigung genannt und in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle Beträge verstehen sich in Euro. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Für die Rechtmäßigkeit der an YS übermittelten personenbezogenen Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg. 11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 11.4 Änderungen bedürfen der Textform. 11.5 Wir können diese AGB für künftige Verträge ändern; für bestehende Verträge gilt die bei Bestellung akzeptierte Fassung.
Wählen Sie die passende Tür. Beide beginnen mit einer kostenlosen Vorqualifizierung und enden mit einer echten Vorstellung — ohne Retainer, ohne Agentur dazwischen.
Sie stellen Lebensmittel, Getränke, FMCG, Futtermittel oder Geflügel & Fleisch her. Wir bringen Ihr Produkt zu einem Distributor, der Ihre Kategorie bereits führt — in Europa oder am Golf — und kommen mit einem schriftlichen Ja oder Nein zurück, samt Begründung.
Für profitable Unternehmen aus DE / AT / CH. Anonymer Teaser, indikative Bewertungsspanne und passende Investoren-Shortlist — dann die erste Vorstellung.
Geführt von Yahya Yacoob — Corporate-Finance-Führungskraft mit FMCG-Hintergrund, Hamburg. Arabisch · Deutsch · Englisch.
Über den Gründer →So arbeiten wir
Eine Minute: was wir bewerten, wie wir einen Distributor beurteilen und wie die Verbindung entsteht.
Keine Retainer, keine offene Beratung. Ein klar bepreister Schritt mit schriftlichem Ergebnis — und Ihr Geld zurück, wenn die Antwort Nein lautet.
Kategorie, Zertifizierungen, Haltbarkeit, Kapazität. Sie erhalten sofort eine Antwort, ob Ihr Produkt zur aktuellen Liste unseres Golf- oder EU-Distributors passt. In diesem Schritt fällt keine Gebühr an.
Wir präsentieren Ihre Produktunterlagen unserem Golf- oder EU-Distributor. Sie erhalten ein schriftliches Ja oder Nein mit Begründung. Ja: wir stellen Sie direkt vor. Nein: Sie erhalten die Begründung, schriftlich.
Saudi Vision 2030 treibt die Expansion des Einzelhandels, und Golf-Konsumenten zahlen einen Aufpreis für amerikanische und europäische Herkunft. Distributoren suchen aktiv nach differenzierten US- und europäischen Produkten — die Frage ist die Passung, nicht der Appetit.
CE-zertifiziert, in ganz Europa im Markt, in keinem Golfstaat registriert. Am Produkt lag es nie — der Zugang liegt dort bei wenigen Gruppen, und die Registrierung braucht einen lizenzierten Partner vor Ort. Wenige Wochen später saß die Marke vor einer großen Gruppe in den VAE und einem saudischen Partner, der die lokale Registrierung übernehmen kann.
Den ganzen Fall lesen →Namen von Mandanten und Partnern aus Vertraulichkeitsgründen nicht genannt.
Was amerikanische und europäische Marken aus Lebensmitteln, FMCG und Futtermitteln fragen, bevor sie ihr Produkt prüfen lassen.
Produkt prüfen →Innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt Ihrer vollständigen Produktunterlagen. Sie erhalten ein schriftliches Ja oder Nein unseres Golf- oder EU-Distributors mit Begründung. Verpassen wir die 14 Werktage oder lautet die Antwort Nein, wird die Onboarding-Gebühr vollständig erstattet.
Die Aufbereitung Ihrer Produktunterlagen, die Präsentation bei unserem Golf- oder EU-Distributor, die schriftliche Entscheidung mit Begründung und — bei Ja — die direkte Vorstellung. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet (§ 19 UStG). Die vollständige Erstattung erfolgt, wenn der Distributor Nein sagt oder wir die Entscheidung nicht innerhalb von 14 Werktagen liefern. Nach erfolgter Vorstellung ist keine Erstattung mehr möglich.
Wir stellen Sie direkt beim Distributor vor, und unser Auftrag endet damit. Die kommerziellen Konditionen vereinbaren Sie mit dem Distributor. Wünschen Sie Unterstützung bei SFDA- oder ESMA-Registrierung, arabischer Etikettierung, Halal-Zertifizierung oder Logistik, bieten wir jede Leistung separat an — nur auf Ihre Anfrage.
Wir vertreten im GCC nur eine Marke pro Produktkategorie. Arbeiten wir mit Ihnen, unterstützen wir nicht gleichzeitig einen Wettbewerber. Ist Ihre Kategorie bereits vergeben, sagt es Ihnen die Vorqualifizierung, bevor Sie zahlen.
Ja. Das ist eine unserer drei Routen: USA → EU. Gleicher Ablauf wie auf jeder anderen Route — ein kostenloser 2-Minuten-Produktcheck, dann bringen wir Ihr Produkt zu einem europäischen Distributor, der Ihre Kategorie bereits führt, und kommen mit einem schriftlichen Ja oder Nein samt Begründung zurück. Lebensmittel und Getränke, FMCG, Futtermittel, Geflügel und Fleisch.
Drei Routen. USA → EU: amerikanische und kanadische Marken nach Europa. EU → Golf: europäische Marken nach Saudi-Arabien und in die VAE. Golf → EU: Golf-Unternehmen nach Europa. Dazu der zweite Geschäftsbereich M&A: Inhaber profitabler Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Golf-Käufern vorgestellt.
Beginnen Sie mit dem kostenlosen 2-Minuten-Produktcheck auf dieser Seite. Ist Ihr Produkt Lebensmittel, FMCG, Futtermittel oder Geflügel & Fleisch, hat mindestens eine anerkannte Zertifizierung und eine Haltbarkeit von sechs Monaten oder mehr, passt es. Wir stellen es unserem Golf- oder EU-Distributor vor, und Sie erhalten innerhalb von 14 Werktagen ein schriftliches Ja oder Nein mit Begründung. Bei Ja stellen wir Sie direkt vor.
Ja — über den Distributor-Weg, denn so gelangen importierte Lebensmittel und FMCG tatsächlich in die Regale der VAE, Saudi-Arabiens, Kuwaits, Katars und Omans. Wir verkaufen keine Beratungsstunden: Erst die Distributor-Entscheidung, dann werden Registrierung (SFDA, MoIAT/ESMA, Halal, arabische Kennzeichnung) nur bei einem Ja beauftragt.
Ja — Futtermittel, Geflügel (einschließlich halal-zertifiziertem Hähnchen) und Fleischprodukte sind Kernkategorien. Nach dem Ja eines Distributors managen wir die kategoriespezifischen SFDA- und ESMA-Anforderungen, einschließlich Halal-Zertifizierung und Veterinärdokumentation.
Die Saudi Food and Drug Authority (SFDA) lässt alle in Saudi-Arabien verkauften Lebensmittel, Getränke, Futtermittel und Körperpflegeprodukte zu. Wir managen den gesamten SFDA-Registrierungsprozess: Dokumentation, arabische Etikettierungskonformität, Halal-Zertifizierung und Verfolgung der Einreichung.
Ja. Wir managen die vollständige Zertifizierung durch die Emirates Authority for Standardization and Metrology (ESMA) für den VAE-Markteintritt, einschließlich Konformitätsbewertungen, Produktprüfungen und arabischer Etikettieranpassung.
Ja — das ist unser zweiter Geschäftsbereich. Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit positivem EBITDA können sich auf unserer Seite Deals & Akquisitionen in 3 Minuten vorqualifizieren und werden Golf-Family-Offices vorgestellt. Eigener Prozess, eigene Konditionen.
Ja. Wir bieten White-Label-Marktforschung für Beratungs- und Marketingagenturen an. Wir liefern den Golf-Markteintritts-Blueprint, Sie behalten die Kundenbeziehung und präsentieren ihn unter Ihrer eigenen Marke.
Sieben Fragen, zwei Minuten, sofortige Antwort. Bis zur Qualifizierung Ihres Produkts wird keine Gebühr berechnet — und Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.
Schriftliche Distributor-Entscheidung in 14 Werktagen
Vollständige Rückerstattung bei Nein
Direkte Vorstellung bei Ja inklusive
Keine Gebühr vor der Qualifizierung