Projekt Anvil
Hersteller von Verschleiß- und Verbrauchsteilen für Stahl-, Zement- und Bergbauanlagen. Langjähriger Kundenstamm, wiederkehrende Bestellungen, Nischenposition in seiner Kategorie.
YS Global Trade Partners · Einzelunternehmen · Trauns Allee 15, 22043 Hamburg, Deutschland · info@ystradepartners.com · Wirtschafts-IdNr.: DE453760205 · Stand: September 2026
YS Trade Partners / Ystradepartners.com ist ein Angebot der
YS Global Trade Partners
Einzelunternehmen
Inhaber: Yahya Yacoob
Anschrift: Trauns Allee 15, 22043 Hamburg, Deutschland
Telefon: +49 159 01456329
E-Mail: info@ystradepartners.com
Steuernummer: 43/274/04917 (Finanzamt Hamburg)
Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE453760205
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer berechnet; eine USt-IdNr. wird nicht geführt.
Gewerbe: Gewerbeanmeldung Bezirksamt Hamburg-Wandsbek; nicht im Handelsregister eingetragen.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Yahya Yacoob, Anschrift wie oben
Streitbeilegung: Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer; wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
YS Global Trade Partners, Yahya Yacoob, Trauns Allee 15, 22043 Hamburg · info@ystradepartners.com. Ein Datenschutzbeauftragter ist nach § 38 BDSG nicht zu bestellen.
Technisch notwendige Cookies (Spracheinstellung ystp_lang, Einwilligungsnachweis ys_consent) werden ohne Einwilligung gesetzt, § 25 Abs. 2 TDDDG. Analyse- oder Marketing-Skripte laufen erst nach Ihrer Zustimmung im Cookie-Banner (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und können dort jederzeit widerrufen werden.
Vorqualifizierungsdaten von Unternehmen, die nicht fortfahren: 12 Monate, danach Löschung. Onboarding-, Vertrags- und Zahlungsdaten: für die Dauer des Auftrags und danach nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben (6 / 10 Jahre, §§ 257 HGB, 147 AO). Newsletter-Daten: bis zur Abmeldung.
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft. Kontakt: info@ystradepartners.com. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, z. B. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg.
Für eigene Inhalte sind wir nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 7 Abs. 1 DDG). Zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen sind wir nicht verpflichtet (§§ 8–10 DDG). Für Inhalte verlinkter Websites Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Alle Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Wir orientieren uns an WCAG 2.1 Level AA. Bei Barrieren schreiben Sie an info@ystradepartners.com.
YS Global Trade Partners · Yahya Yacoob · Trauns Allee 15, 22043 Hamburg · Stand: September 2026
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von YS Global Trade Partners, Inhaber Yahya Yacoob, Hamburg („YS“, „wir“), die über ystradepartners.com angeboten werden.
1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und Personengesellschaften. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des genannten Unternehmens berechtigt zu sein. Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Vertragspartner; ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2.1 YS wird als Vermittler tätig, der Geschäftskontakte nachweist und vermittelt (Nachweis- und Vermittlungstätigkeit). YS ist weder Wertpapiermakler noch Anlage-, Rechts- oder Steuerberater und wird nicht Partei einer Transaktion zwischen Auftraggeber und Dritten.
2.2 Bewertungsspannen, Teaser und Einschätzungen sind indikative Arbeitsunterlagen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Sie sind keine Gutachten, Fairness Opinions oder Beratung; der Auftraggeber bleibt für seine Entscheidungen und die Hinzuziehung eigener Rechts-, Steuer- und Finanzberater verantwortlich.
3.1 Vorqualifizierung über das Online-Formular ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich. Das Ergebnis ist eine automatisierte Indikation auf Basis der Angaben des Auftraggebers und begründet keine Verpflichtung von YS.
3.2 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber nach positiver Vorqualifizierung seine Unternehmereigenschaft und diese AGB bestätigt und YS den Auftrag in Textform bestätigt.
3.3 Leistungen. Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Onboarding-Unterlagen (Ziffer 3.4) liefert YS (a) einen anonymisierten einseitigen Blind-Teaser, (b) eine indikative Bewertungsspanne und (c) eine Shortlist passender Investorenprofile. Nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers stellt YS den Auftraggeber einem passenden Investor unter Vertraulichkeitsvereinbarung erstmals vor.
3.4 Unterlagen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt im Kickoff-Gespräch oder per E-Mail die von YS angemessen angeforderten Informationen bereit (insbesondere die letzten zwei Jahresabschlüsse, aktuelle Zahlen, Unternehmensbeschreibung). Die Frist von 7 Werktagen beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen; Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen verlängern die Frist entsprechend.
3.5 Ende des Auftrags. Unser Auftrag endet mit der ersten Vorstellung. Verhandlung, Due Diligence, Vertragsgestaltung und Closing finden ausschließlich zwischen Auftraggeber und Investor statt. YS schuldet weder das Zustandekommen einer Transaktion noch ein bestimmtes Ergebnis und garantiert nicht, dass ein Investor ein Angebot abgibt.
3.6 Vergütung. Eine einmalige Onboarding-Gebühr, die nach der Qualifizierung in der individuellen Auftragsbestätigung genannt wird und im Voraus zahlbar ist. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Die Onboarding-Gebühr wird vollständig auf die Erfolgsprovision nach Ziffer 3.7 angerechnet.
3.7 Erfolgsprovision. Schließt der Auftraggeber (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Vorstellung eine Transaktion — Verkauf von Anteilen oder Vermögenswerten, Verschmelzung, Teilverkauf, Kapitalerhöhung oder vergleichbare Beteiligung — mit einem von YS vorgestellten Investor oder mit einer nachweislich aus dieser Vorstellung hervorgegangenen Partei ab, wird eine Erfolgsprovision fällig, zahlbar beim Closing und ausschließlich durch den Auftraggeber: 5 % des Gesamttransaktionswerts bis 5.000.000 €, 4 % des Anteils zwischen 5.000.001 € und 10.000.000 € und 3 % des Anteils über 10.000.000 €, mindestens 50.000 €. Transaktionswert ist die gesamte gezahlte oder zu zahlende Gegenleistung einschließlich übernommener Verbindlichkeiten, Earn-outs (bei Zahlung) und Verkäuferdarlehen. Der Auftraggeber informiert YS innerhalb von 14 Tagen schriftlich über ein solches Closing. Von YS vorgestellte Investoren werden nicht belastet.
3.8 Rückerstattung. Liefert YS die Leistungen nach Ziffer 3.3 (a)–(c) nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten; die Onboarding-Gebühr wird vollständig erstattet. Eine Erstattung wegen Ergebnis, Zeitpunkt oder Inhalt von Investorenrückmeldungen oder nach erfolgter Vorstellung ist ausgeschlossen.
3.9 Ausschlüsse. YS nimmt keine Unternehmen in Restrukturierung oder Insolvenzverfahren, mit negativem EBITDA oder mit Sitz außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz an. Falsche Angaben hierzu berechtigen YS zur Kündigung ohne Erstattung.
4.1 Vorqualifizierung über das Online-Formular ist kostenlos und unverbindlich; Ziffer 3.1 gilt entsprechend.
4.2 Vertragsschluss wie Ziffer 3.2.
4.3 Leistung. YS legt die Produktunterlagen des Auftraggebers seinem Partner-Distributor-Netzwerk in der Golfregion (GCC) vor und liefert innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Produktunterlagen (Produktspezifikation, Zertifikate, Preisliste, Bilder, Kapazität) die schriftliche Entscheidung des Distributors (Ja oder Nein) samt der vom Distributor genannten Gründe. Bei positiver Entscheidung stellt YS den Auftraggeber direkt beim Distributor vor.
4.4 Ende des Auftrags. Unser Auftrag endet mit Übermittlung der Entscheidung und — bei Ja — mit der Vorstellung. Kommerzielle Konditionen, Verträge, Registrierung, Etikettierung, Logistik und weitere Leistungen werden gesondert vereinbart und sind nicht Bestandteil der Onboarding-Gebühr.
4.5 Vergütung. Eine einmalige Onboarding-Gebühr, die nach der Qualifizierung in der individuellen Auftragsbestätigung genannt wird und im Voraus zahlbar ist; keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
4.6 Rückerstattung. Die Onboarding-Gebühr wird vollständig erstattet, wenn (a) die Entscheidung des Distributors negativ ausfällt oder (b) YS die Entscheidung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Produktunterlagen liefert. Nach Übermittlung einer positiven Entscheidung und erfolgter Vorstellung sowie bei Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen des Auftraggebers ist eine Erstattung ausgeschlossen.
4.7 Distributor-Provision. YS legt offen, dass es vom Distributor eine Provision auf Lieferungen erhalten kann, die aus der Vorstellung hervorgehen. Dies berührt weder den Preis des Auftraggebers noch begründet es ein Vertretungsverhältnis zwischen YS und dem Auftraggeber.
4.8 Zusatzleistungen (Financial Readiness). Auf Anfrage bietet YS die kaufmännische Aufbereitung von Finanzinformationen (z. B. P&L-Bereinigung, normalisiertes EBITDA, KPI-Pakete) zu einem vor Beginn schriftlich individuell angebotenen Preis an. Diese Leistungen sind ausschließlich kaufmännische Vorbereitung und stellen keine Steuer-, Rechts-, Prüfungs- oder Anlageberatung dar; die Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten bleibt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Angaben vollständig und richtig sind, dass er die Rechte an den übermittelten Unterlagen hält, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und dass die bestellende Person vertretungsberechtigt ist. Der Auftraggeber wird YS nicht umgehen, indem er vorgestellte Parteien über Dritte kontaktiert, um Vergütungen zu vermeiden.
Beide Parteien behandeln die von der jeweils anderen Seite erhaltenen Informationen vertraulich und nutzen sie nur für den Zweck des Auftrags. YS gibt Informationen des Auftraggebers an Dritte nur anonymisiert weiter, bis der Auftraggeber eine Vorstellung freigibt, und danach nur an die freigegebene Gegenseite unter Vertraulichkeitsvereinbarung. Die gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung von YS wird mit der Onboarding-E-Mail bereitgestellt.
YS schuldet die in Ziffern 3 und 4 beschriebenen Leistungen, nicht eine Transaktion, eine Listung, ein Angebot oder ein kommerzielles Ergebnis. YS erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzberatung (RDG, StBerG, WpIG). Alle Zahlen und Zeitangaben außerhalb der ausdrücklichen Leistungen sind unverbindlich.
8.1 YS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich übernommene Garantien.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet YS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Auftraggeber für die jeweilige Leistung gezahlten Vergütung.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall oder entgangenen Transaktionswert ist ausgeschlossen, außer in den Fällen der Ziffer 8.1.
Die Gebühr wird in der individuellen Auftragsbestätigung genannt und in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle Beträge verstehen sich in Euro. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Für die Rechtmäßigkeit der an YS übermittelten personenbezogenen Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg. 11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 11.4 Änderungen bedürfen der Textform. 11.5 Wir können diese AGB für künftige Verträge ändern; für bestehende Verträge gilt die bei Bestellung akzeptierte Fassung.
Verkaufsmandate aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, anonymisiert dargestellt. Identität und Zahlen werden unter NDA freigegeben.
Verkaufsmandate, die wir heute halten — anonymisiert dargestellt. Firmennamen, Standorte und exakte Zahlen geben wir ausschließlich unter NDA frei.
Hersteller von Verschleiß- und Verbrauchsteilen für Stahl-, Zement- und Bergbauanlagen. Langjähriger Kundenstamm, wiederkehrende Bestellungen, Nischenposition in seiner Kategorie.
LED-Retrofit und Smart Lighting für Gewerbe- und kommunale Gebäude. Projektpipeline mit öffentlichen und industriellen Auftraggebern, Serviceumsatz angebunden.
Laborreagenzien und -geräte unter eigener Marke für Forschung und Diagnostik. Wiederkehrender Verbrauchsmaterialumsatz, etablierte europäische Distribution.
Zu diesem Filter ist derzeit kein Mandat offen.
Mandate öffnen und schließen laufend. Registrieren Sie ein Käufermandat — dann erfahren Sie es, sobald eines zu Ihren Kriterien passt, noch bevor es hier erscheint.
Käufermandat registrieren →Anonyme Profile. Die Zahlen sind Bandbreiten, keine Abschlüsse. Identität, Finanzkennzahlen und Memorandum werden nach Abschluss einer gegenseitigen Vertraulichkeitsvereinbarung freigegeben. Wir vertreten ausschließlich die Verkäuferseite.
Investor vom Golf oder aus Europa? Registrieren Sie Ihr Mandat und erhalten Sie passende Teaser unter NDA.
Zugang anfragen →Drei Schritte. Sie zahlen nichts, bevor Sie qualifiziert sind, und unser Auftrag endet mit der ersten Käufervorstellung — keine Retainer, keine offene Beratung.
Neun Fragen, drei Minuten. Sie erhalten sofort eine Antwort: Golf-Investoren, globale Käufersuche oder keine Passung. Insolvenz und negatives EBITDA sind ausgeschlossen — Golf-Investoren wollen saubere, profitable Unternehmen.
Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihrer Unterlagen: anonymisierter Blind-Teaser, indikative Bewertungsspanne und Shortlist passender Investorenprofile. Die Gebühr wird beim Closing vollständig auf die Erfolgsprovision angerechnet.
Nach Ihrer Freigabe stellen wir Sie dem ersten passenden Käufer unter NDA vor. Damit endet unser Auftrag. Die Erfolgsprovision von 3–5 % wird nur beim Closing fällig — ausschließlich verkäuferseitig, Käufer zahlen nichts.

Corporate Finance auf der einen Seite des Tisches. Golf-Beziehungen auf der anderen.
Yahya Yacoob führt YS Trade M&A von Hamburg aus. Sein Hintergrund ist Corporate Finance in der europäischen FMCG-Industrie — P&L-Verantwortung, Pricing, Controlling, Führung von Finanzteams — und der Aufbau eigener Unternehmen.
Er spricht Arabisch, Deutsch und Englisch gut genug, um auf jeder Seite einer Golf–Deutschland-Verhandlung zu sitzen. Genau das bekommen Sie: eine Käufer-Lesart Ihrer Zahlen, einen Teaser, wie Investoren ihn tatsächlich lesen, und eine Vorstellung in der Sprache des Käufers.
„Ein Family Office am Golf kauft keine PowerPoint. Es kauft eine saubere P&L, eine glaubwürdige Geschichte und eine Person, der es vertraut. Alle drei bringe ich mit an den Tisch.“
Wir sprechen Arabisch und Deutsch. Wir kennen beide Seiten. Wir bereiten Ihr Unternehmen so auf, wie Golf-Entscheider es lesen.
Jetzt qualifizieren →
Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit positivem EBITDA — wir verbinden Sie mit Golf-Family-Offices, die europäische Unternehmen erwerben und weiterentwickeln.
Sie bleiben anonym, bis Sie eine Vorstellung freigeben. Wir erstellen den Blind-Teaser, setzen eine indikative, unverbindliche Bewertungsspanne (auf Basis Ihrer Zahlen — kein Wertgutachten), erstellen die Shortlist passender Investorenprofile und übernehmen die erste Vorstellung unter NDA. Verhandlung, Due Diligence und Closing bleiben zwischen Ihnen und dem Käufer — mit Ihren eigenen Beratern.
Vergütung: eine einmalige Onboarding-Gebühr, genannt erst nach Qualifizierung und zu 100 % anrechenbar auf eine Erfolgsprovision von 3–5 % beim Closing. Sonst nichts.
Kuratierter Dealflow aus dem deutschen Mittelstand. Keine Gebühr, kein Retainer — die Erfolgsprovision trägt der Verkäufer.
Anonyme 1-seitige Unternehmensprofile. Interessenten vor NDA testen. Sektor, Umsatz, EBITDA, Wachstumsstory.
Vollständige 5-seitige Deal-Pakete nach NDA. Finanzwerte, Marktposition, GCC-Expansionsthese, Bewertungsbereich.
Wir modellieren die "Was wäre wenn, wir in den Golf exportieren" Geschichte. Umsatzprognosen, Margenerweiterung, Bewertungsaufwertung.
EBITDA 1 Mio. €+ (bevorzugt 2 Mio. €+). Profitabel und solvent — keine Restrukturierungsfälle. Verteidigung, Energie, Infrastruktur, Gesundheit, Advanced Manufacturing, Technologietransfer. Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Hinterlassen Sie Ihre Daten — wir melden uns mit NDA und anonymem Teaser. Vor Unterzeichnung der NDA wird nichts geteilt.
Wir verwenden diese Angaben ausschließlich zur Beantwortung dieser Anfrage. Kein Newsletter, keine Liste.
Angekommen. Wir melden uns mit NDA und anonymem Teaser, in der Regel innerhalb eines Werktags.
Golf-Investor, Berater oder Unternehmer mit einer Frage vor der Vorqualifizierung — beginnen Sie mit einem 30-minütigen Gespräch.
Was Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor der Vorqualifizierung fragen.
Jetzt qualifizieren →Verkäufer zahlen eine einmalige Onboarding-Gebühr erst nach Qualifizierung (keine USt., § 19 UStG). Sie wird zu 100 % auf eine Erfolgsprovision von 3–5 % angerechnet, fällig beim Closing, ausschließlich verkäuferseitig. Golf-Investoren zahlen nichts — keine Gebühr, kein Retainer.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und positivem EBITDA. Der Golf-Investoren-Track setzt ein EBITDA von 1 Mio. €+ (bevorzugt 2 Mio. €+) und eine Branche mit starker Golf-Passung voraus: Verteidigung, Energie, Infrastruktur, Gesundheit, Advanced Manufacturing oder Technologietransfer. Keine Insolvenz- oder Restrukturierungsfälle.
Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihrer Unterlagen: einen anonymisierten Blind-Teaser, eine indikative Bewertungsspanne und eine Shortlist passender Investorenprofile — anschließend die erste Käufervorstellung nach Ihrer Freigabe.
Mit der ersten Käufervorstellung. Verhandlung, Due Diligence und Closing bleiben zwischen Ihnen und dem Käufer mit Ihren eigenen Beratern. Die Erfolgsprovision wird beim Closing fällig.
Ja, wenn wir Teaser, Bewertungsspanne und Shortlist nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen liefern. Eine Rückerstattung aufgrund des Ergebnisses von Käufergesprächen erfolgt nicht.
Nein. Die Kommunikation auf Golf-Seite übernehmen wir auf Arabisch. Mit uns arbeiten Sie auf Deutsch oder Englisch.
Beginnen Sie mit der kostenlosen 3-Minuten-Vorqualifizierung auf dieser Seite. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und ein positives EBITDA, qualifizieren Sie sich. Nach dem Onboarding erhalten Sie innerhalb von 7 Werktagen einen anonymisierten Blind-Teaser, eine indikative, unverbindliche Bewertungsspanne und eine Shortlist passender Investoren — dann die erste Vorstellung. Sie bleiben anonym, bis Sie diese freigeben.
Ja. Family Offices und strategische Investoren am Golf kaufen aktiv profitable Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz — vor allem in Verteidigung, Energie, Infrastruktur, Gesundheit, Advanced Manufacturing und Technologietransfer, mit EBITDA ab 1 Mio. € (bevorzugt 2 Mio. €+). Unternehmen außerhalb dieser Branchen vermitteln wir an globale Käufer. Die Golf-Seite führen wir auf Arabisch.
Das Onboarding enthält eine indikative, unverbindliche Bewertungsspanne auf Basis Ihres normalisierten EBITDA und vergleichbarer Transaktionen. Sie ist eine kaufmännische Orientierung für den Teaser, kein Wertgutachten — Ihre Steuer- und Rechtsberater bleiben für die Transaktion zuständig.
Neun Fragen, drei Minuten, sofortige Antwort. Bis zur Qualifizierung wird keine Gebühr berechnet — und Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.